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Das deutsche LkSG- Ihre Rechte
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 01.01.2023, über die gesamte Lieferkette hinweg auf die strengere Einhaltung von Standards zu Menschenrechten und Umweltschutz zu achten. Innerhalb der Unternehmensgruppe Gegenbauer erfasst das Gesetz ab 2023 unmittelbar die Mitarbeitenden der Gegenbauer Services GmbH und der Gegenbauer Holding SE & CO. KG sowie die Beschäftigten der Lieferanten dieser beiden Gesellschaften. Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten zusammengestellt.

Bitte informieren Sie sich hier umfassend über unsere Grundsatzerklärung zu Menschenrechten und die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.

Zugang zum Beschwerdeverfahren

Um Ihnen als Beschäftigte/r der Unternehmensgruppe Gegenbauer oder den Beschäftigten unserer Lieferanten die Gelegenheit zu geben, Menschenrechtsverletzungen zu melden, hat die Unternehmensgruppe Gegenbauer ein zentrales Beschwerdeverfahren eingerichtet, an dem sich alle betroffenen Gesellschaften der Gruppe beteiligen.

Für das Einreichen von Hinweisen und Beschwerden steht allen eigenen Beschäftigten sowie denen von Zulieferern die folgende E-Mailadresse zur Verfügung: menschenrechte@gegenbauer.de

Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Brief zu senden an:

Gegenbauer Holding SE & Co. KG
Menschenrechtsbeauftragter (vertraulich)
Eisenhutweg 108
12487 Berlin

Sollten Sie uns einen telefonischen Hinweis geben wollen, steht Ihnen dafür die Rufnummer +49 (30) 44670-67768 zur Verfügung.